Thema:OB Jung: Akteneinsicht ist selbstverständlich
Auftraggeber: 835 Geschäftsbereich OB
Datum: 10/18/2012
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OB Jung: Akteneinsicht ist selbstverständlich

Oberbürgermeister Burkhard Jung bekräftigt sein Angebot an den Stadtrat, in die Akten rund um die Vorgänge der „herrenlosen Grundstücke“ Einsicht nehmen zu können. In den vergangenen Wochen hatte es dazu bereits mehrere Gespräche mit den Fraktionsspitzen gegeben. Oberbürgermeister Jung hatte die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses gem. § 28 der Sächsischen Gemeindeordnung vorgeschlagen.

Im Ergebnis der Gespräche mit den Fraktionen war ein solcher für nicht notwendig erachtet worden. Die Aufgabe der Akteneinsicht sollte der reguläre Rechnungsprüfungsausschuss übernehmen. Dieser hat die Aufgabe jedoch nicht angenommen, so dass jetzt mehrere Stadträte einen Antrag auf Akteneinsicht (gem. § 28 Sächs GemO) gestellt haben. Geprüft werden sollen laut Antrag jedoch nicht sämtliche Akten, sondern lediglich ausgewählte Listen.

Oberbürgermeister Jung: „Ich stehe zu meinem Wort: Der Stadtrat erhält selbstverständlich Einsicht in die Akten.“ Die Stadtverwaltung habe hier nichts zu verbergen und werde unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen in alle Akten Einsicht gewähren. „Der Stadtrat ist auch der richtige Akteur, um die Akten einzusehen und die Aufarbeitung zu begleiten“, sagte Jung.

Zur heutigen Entscheidung des Untersuchungsausschusses des Landtages, jetzt die Akten der Staatsanwaltschaft zum Thema „herrenlose Grundstücke“ abzufordern, sagte Jung. „Die Staatsanwaltschaft war von Anfang an der richtige Adressat für das Ansinnen des Ausschusses.“ Es freue ihn, dass sich der Ausschuss jetzt der Rechtsauffassung der Landtagsjuristen anschließe.

In den vergangenen Monaten hatte die Stadtverwaltung bereits der Staatsanwaltschaft Leipzig sämtliche Akten zu den Fällen übergeben. Die Behörde war zu dem Ergebnis gekommen, dass es keine Anzeichen für korruptives Handeln von städtischen Bediensteten gab.+++

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