Thema:Stadt verbietet Demonstration und untersagt Aufzüge
Auftraggeber: 838 Dezernat Umwelt Ordnung Sport
Datum: 10/14/2010
Das Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport informiert:
Stadt verbietet Demonstration und untersagt Aufzüge

Die Stadt Leipzig hat die von Enrico Böhm angemeldete Demonstration „Laber nicht – erkämpfe dir deine Zukunft“, die am 16. Oktober vom Bruno-Plache-Stadion über das Connewitzer Kreuz zum Martin-Luther-Ring führen sollte, verboten. Das Verbot der Versammlung sowie des Aufzugs aus dem rechtsextremistischen Spektrum wird mit einer unmittelbaren Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung begründet. So ist der Anmelder innerhalb von gut zwei Jahren sechs Mal, z. B. wegen Vergehen gegen das Versammlungsgesetz, wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und wegen versuchter Körperverletzung, verurteilt. Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal fasst zusammen: „Die Urteile weisen einen starken versammlungsrechtlichen Bezug auf und zeigen, dass bei dem Anmelder eine hohe Gewaltbereitschaft vorliegt. Dem Anmelder fehlt als Versammlungsleiter die erforderliche Zuverlässigkeit und Geeignetheit um einen friedlichen und sicheren Verlauf der Versammlung sicherzustellen, was einen Verbotsgrund gemäß § 15 / I SächsVersG darstellt.“

Für die als Sternmarsch angezeigten drei Aufzüge unter dem Motto „Recht auf Zukunft“ von Istvan Repaczki, Tommy Naumann und den Jungen Nationaldemokraten verfügte die Stadt Leipzig, dass sie zusammengefasst und als stationäre Kundgebung von 13 bis 17 Uhr im Bereich Brandenburger Straße / Höhe Hauptbahnhof Ostseite durchgeführt werden müssen. Die Durchführung der Aufzüge wurde untersagt und zusätzlich zahlreiche weitere Auflagen erlassen.

Die Untersagung der Aufzüge und Beschränkung auf eine Kundgebung wird mit der polizeilichen Gefahrenprognose sowie der zur Verfügung stehenden polizeilichen Einsatzkräfte begründet. Nach Einschätzung der Polizei stehen nicht ausreichend Einsatzkräfte zur Verfügung, um die angemeldeten Versammlungen und Aufzüge aus dem rechtsextremen Spektrum zu schützen. Vorliegend kann nach polizeilicher Bewertung ausschließlich eine stationäre Kundgebung abgesichert werden. „Diese polizeiliche Gefahrenprognose muss sich die Stadt Leipzig zu Eigen machen, da letztendlich nur die Polizei eine Bewertung der gesamten Gefährdungslage in Zusammenhang mit den betreffenden Örtlichkeiten und der Kräfteanzahl vornehmen kann.“

Eine Übersicht über die bei der Stadt Leipzig für den 16. Oktober insgesamt angezeigten Versammlungen finden Sie ab dem heutigen Nachmittag auf www.leipzig.de.

838-Demonatrationen1610.pdf 838-Demonatrationen1610.pdf


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