Thema:Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan nimmt zur Extremismusklausel Stellung
Auftraggeber: 441 Dezernat Jugend Soziales Gesundheit und Schule
Datum: 05/18/2011
Der Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan informiert:

Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan nimmt zur Extremismusklausel Stellung

Der Begleitausschuss für den Lokalen Aktionsplan (LAP) der Stadt Leipzig hat in seiner Sitzung vom 29. April Fördermittel des Bundes in Höhe von 65.000 Euro ausgereicht. In seiner Sitzung am 13. Mai nahm der Begleitausschuss zur Extremismusklausel, der sogenannten Demokratieerklärung, wie folgt Stellung:


    1. Es muss alles dafür getan werden, dass die Fördermittel in Leipzig wie geplant fließen können.

    2. Der Begleitausschuss für den LAP der Stadt Leipzig ist sich seiner besonderen Rolle im Geiste der Ereignisse vom Herbst 1989 am Leipziger Ring bewusst und steht in dieser Tradition, Demokratie zu leben und demokratische Bildung und Erziehung alltagsnah zu fördern. Dazu gehört ausdrücklich der einer Demokratie angemessene Umgang mit Pluralität.

    3. In diesem Zusammenhang muss er die Vorgehensweise des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), von den Fördermittelempfängern eine sogenannte Demokratieerklärung gegenzeichnen zu lassen, in Frage stellen und in seiner Wirkung auf die Vereine und Verbände als Generalverdacht mit Misstrauensvotum verstehen.

    4. Eine unabhängige Zivilgesellschaft stellt einen unabdingbaren Bestandteil einer lebendigen Demokratie dar. Der Begleitausschuss betrachtet die Klausel als staatlichen Eingriff in zivilgesellschaftliches Engagement. Die Einführung der Extremismusklausel gefährdet die bisherige vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kommune und Initiativlandschaft sowie den seit vielen Jahren bestehenden demokratischen Konsens in Leipzig. Dieser wird ersetzt durch ein Klima von Unsicherheit und Misstrauen.
    Deshalb unterstützt der Begleitausschuss die couragierte Entscheidung der Vereine, die Extremismusklausel nicht zu unterschreiben. Der Begleitausschuss hofft, dass sie trotz der fehlenden Zuwendung ihre Projekte durchführen können.

    5. Mit großer Sorge sieht der Begleitausschuss, dass in Leipzig die erfolgreiche Arbeit durch diese jetzt eingetretene Vertrauens- und damit in der Folge Fördermittelkrise gefährdet ist.

    6. Der Begleitausschuss beauftragt seinen Vorsitzenden, einen Brief an das BMFSFJ zu richten, der diese Auffassung verdeutlicht und zugleich anbietet, sie in Berlin auch persönlich durch prominente Mitglieder zu erläutern.

    7. Der Begleitausschuss beauftragt seinen Vorsitzenden, dieses Schreiben an das BMFSFJ dem Oberbürgermeister in dessen Rolle als Vorsitzender des Stadtrates zur Kenntnis zu geben, und eine Aussprache im Ältestenrat anzuregen. +++


www.aktionsplan-leipzig.de

Kontakt: Dr. Siegfried Haller, Leiter des Amtes für Jugend, Familie und Bildung, Vorsitzender des Begleitausschusses, Tel. 123-4494

441-mmb-Begleitausschuss Extremismusklausel.pdf 441-mmb-Begleitausschuss Extremismusklausel.pdf


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