Thema:Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr
Auftraggeber: 1049 Dezernat Umwelt Ordnung Sport
Datum: 11/29/2011
Das Amt für Umweltschutz informiert:
Betreten der Eisflächen auf eigene Gefahr

Mit sinkenden Temperaturen und dem Zufrieren der Gewässer werden wieder viele Leipziger zum Spaziergang oder Schlittschuhlaufen auf das Eis gelockt. Das Amt für Umweltschutz weist deshalb darauf hin, dass ein Betreten der Eisflächen stets auf eigene Gefahr erfolgt.

Da Stärke und Tragfähigkeit der natürlichen Eisflächen schwer einschätzbar sind, geben selbst dicke Eisflächen keine Garantie auf ausreichende Belastbarkeit. Für Schäden durch Unfälle auf vereisten Gewässern sowie für den eventuellen Einsatz von Rettungskräften übernehmen die Behörden keine Haftung. Die Verantwortung und die Kosten hat jeder selbst zu tragen.

Es wird weiterhin darauf aufmerksam gemacht, dass auf dem Cospudener See kein Eissport betrieben werden darf. Wer den zugefrorenen See trotzdem betritt, handelt ordnungswidrig – Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Für das bei Dauerfrost beliebte Eissegeln ist zudem eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich.

Unberührt bleibt die Regelung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Leipzig: „Das Betreten oder Benutzen der Eisflächen ist auf allen öffentlichen Gewässern der Stadt Leipzig nur zulässig, wenn sie durch die Kreispolizeibehörde freigegeben wurden.“ Als Alternative stehen künstliche Eisflächen zur Benutzung bereit (z. B. im Zoo Leipzig ab 3. Dezember oder in der Eisarena auf der Alten Messe). +++

1049-quo-Gefahr-auf-Eis.pdf 1049-quo-Gefahr-auf-Eis.pdf


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