Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: A 0134 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:SR Dr. T. Peter, SR St. Wehmann
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:verwiesen
Ergebnis Stadtrat:verwiesen



Beschlussantrag

Betrifft:

Gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark stärken
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
06.12.2022 FA Umwelt
Klima und Ordnung


Beschlussvorschlag/Begründung

Um ein gastronomisches und kulturelles Angebot im Mariannenpark zu etablieren, sind 2023 eine Markterkundung und Bürgerbeteiligung sowie ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Die Nutzung des derzeitigen Gebäudes der Stadtreinigung im Mariannenpark ist als Option vorzusehen. Dafür werden in 2023 10.000 EUR und für 2024 35.000 EUR in den Doppelhaushalt der Stadt Leipzig eingestellt.


Der Mariannenpark in Schönefeld erfreut sich einer zunehmenden Beliebtheit. Im Vergleich zu anderen Parks fehlt jedoch eine gastronomische und kulturelle Nutzung, mit der der Erholungsfunktion des Parks und einer zunehmenden Nachfrage im Stadtteil entsprochen werden kann. Für eine solche Nutzung sind verschiedene Varianten, von einem mobilen Angebot in der wärmeren Jahreszeit bis hin zu einer ganzjährigen Nutzung des mitten im Mariannenpark gelegenen derzeitigen Betriebsobjekts der Stadtreinigung (Gartenmeisterbereich 9) mit seiner historischen Architektur und seinem Innenhof, zu prüfen. Bisherige Bemühungen des Amtes für Stadtgrün und Gewässer führten bisher zu keinem Ergebnis. Auch ein Haushaltsbeschluss für den Haushalt 2021/22 wurde nicht umgesetzt, während das Gebäude in Trägerschaft der Stadtreinigung überging.

Um den Bedarf und die verschiedenen Optionen einer solchen Nutzung systematisch zu erfassen, ist in 2023 eine Markterkundung sowie eine Bürgerbeteiligung durchzuführen. Darauf aufbauend ist ein ergebnisoffenes Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Dabei soll neben anderen Optionen ausdrücklich eine ggf. temporäre Umnutzung des parkzugewandten Vordergebäudes sowie des Innenhofes des Gartenmeisterbereichs für eine gastronomisch-kulturelle Nutzung einbezogen werden. An den dafür notwendigen Investitionen für eine Nutzung oder Umnutzung städtischer Liegenschaften soll sich die Stadt angemessen beteiligen. Mit dem Vorhaben wird der Zielsetzung des INSEK 2030 sowie des OBM-Arbeitsprogramms Rechnung getragen, benachteiligte Stadtteile zu fördern.