Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: A 0018 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:verwiesen
Ergebnis Stadtrat:verwiesen



Beschlussantrag

Betrifft:

Umsetzung Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
05.12.2022 FA Soziales
Gesundheit und Vielfalt
13.12.2022 zeitweilig beratender Ausschuss Wohnen


Beschlussvorschlag/Begründung

Für die Umsetzung des Fachplans Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig werden im Haushaltsjahr 2023 Mittel i.H.v. 300.000 EUR und im Haushaltsjahr 2024 i.H.v. 1.000.000 EUR eingestellt.


Der Fachplan Leipziger Wohnungsnotfallhilfe wurde in seiner Fortschreibung vorgelegt (VII-DS-07533) – unbenommen der Entscheidung zur Beschlussfassung am 09.11.2022 in der Ratsversammlung wird nunmehr schon deutlich, dass gezielte Maßnahmen der Hilfe und Unterstützung mit Blick auf die Beendigung aller Wohnungslosigkeit bis 2030 gemäß der Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit nicht ausreichend finanziell untersetzt sind. Um die Wohnungslosigkeit bis 2030 zu beenden, müssen wir schon jetzt massiv unsere Anstrengungen ausweiten, damit wir dieses Ziel erreichen. Wohnen ist ein Menschenrecht (Art. 25 (1) Allg. Erklärung der Menschenrechte), daher ist es unsere Pflicht, für die Menschen in Notlagen einzuspringen.

Beispielhaft seien genannt:
- die Maßnahmen in der Qualitätssicherung, welche bisher mit 0 EUR veranschlagt sind (Entwicklung von Standards in der Notunterbringung, Befragung von Nutzer*innen der Wohnungsnotfallhilfe sowie die Durchführung von Hausversammlungen in der Wohnungsnotfallhilfe),
- Honorare für Ärzt*innen, die Wohnungslose ohne Krankenversicherung behandeln, bzw. die nicht abrechnen können, weil sie keinen Kassensitz haben.
- Erhöhung des Budgets zur Mobilität obdachloser Personen
- Durchführung von Schulungen von Mitarbeiter*innen der Behörden

Des Weiteren wollen wir, dass vorbereitende Maßnahmen getroffen werden, um die Vorlagen finanziell zu untersetzen, die dem Wohnungsnotfallplan folgen werden (Maßnahmen 13, 14, 16, 17 und 18).