1) Für die Einrichtung eines Wasserbauhofes werden die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 200.000 EUR in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt.
2) Die Mittel für die Fremdvergabe dieser Leistungen sind entsprechend zu reduzieren. Bei Starkregen und Unwettern soll für kurzfristig zu beseitigende Havariefälle eine Art Notfalltruppe personell und mit der entsprechenden Technik zur Verfügung stehen. Für solche kurzfristigen Notfälle sind entsprechende Firmen in der Regel nicht greifbar bzw. stehen über Rahmenverträge nicht zur Verfügung.
Außerhalb der Notfälle soll der Wasserbauhof in die normalen Tätigkeiten der Bauhöfe in der Stadtreinigung eingefügt werden, aber eben mit seinen speziellen Kenntnissen.
Deckungsvorschlag:
Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Entlastungen des kommunalen Haushalts durch höhere Zuweisung des Landes sowie anhand der Vorschläge aus den Anträgen „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer“ und „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer”.
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