1) Für die Einrichtung eines Forstbauhofes wird die notwendige Technik angeschafft. Die entsprechenden Mittel in Höhe von ca. 200.000 EUR werden in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt.
2) Die Mittel für die Fremdvergabe dieser Leistungen sind entsprechend zu reduzieren. Bei Sturm, Orkan und Unwettern soll für kurzfristig zu beseitigende Havariefälle eine Art Notfalltruppe personell und mit der entsprechenden Technik zur Verfügung stehen. Für solche kurzfristigen Notfälle sind entsprechende Firmen in der Regel nicht greifbar bzw. stehen über Rahmenverträge nicht zur Verfügung.
Außerhalb der Notfälle soll der Forstbauhof in die normalen Tätigkeiten der Bauhöfe in der Stadtreinigung eingefügt werden, wobei hier eine Beteiligung an Forst- und Biotop Pflege am sinnvollsten erscheint.
Über potenziellen Einsparungen bei der Fremdvergabe hinausgehender Deckungsvorschlag:
Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Entlastungen des kommunalen Haushalts durch höhere Zuweisung des Landes sowie anhand der Vorschläge aus den Anträgen „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer“ und „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer”.
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