Für die Haushaltsjahre 2023 und fortfolgende wird im Bereich des Referates für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt ein Verfügungsfonds für Projekte und Initiativen im Bereich Demokratiebildung und gesellschaftlicher Zusammenhalt geschaffen. Im Haushaltsjahr 2023 werden zu diesem Zweck 50.000 EUR zur Verfügung gestellt, ab dem Haushaltsjahr 2024 und fortfolgend 100.000 EUR.
Um diese Mittel auch antragstellenden externen Dritten zur Verfügung stellen zu können, wird im Jahr 2023 eine entsprechende Fachförderrichtlinie erarbeitet. Das Demokratiereferat verfügt nunmehr über eine Stellenausstattung, um gut in die inhaltliche Arbeit gehen zu können. Um diese aber auch in Projekten und Initiativen sichtbar und wirksam werden zu lassen, muss dem Referat ein Verfügungsfonds an die Hand gegeben werden. Bislang ist es notwendig, dass umständliche Mittelübertragungen aus anderen Bereichen (z.B. Leipzig Weiterdenken) veranlasst werden, um Projekte finanzieren zu können. Die Mittel sind auch für Projekte und Initiativen des Referates selbst wichtig. Dabei muss sich das Referat auch der Hilfe von Vereinen, Verbänden und anderen Externen bedienen können, wofür eine entsprechende Fachförderrichtlinie notwendig ist.
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