Zur Umsetzung des beschlossenen Antrages zur Einrichtung eines Schallschutzfonds zur Förderung der Nachtkultur und der Vermeidung von Konflikten sind ab dem Haushaltsjahr 2023 jährlich 50.000 EUR einzustellen. Der bereits beschlossene Antrag zur Förderung der Clubkultur durch Einrichtung eines Schallschutzfonds (VII-A-07316-NF-02) soll mit diesem Antrag finanziell untersetzt werden. Damit können auch die Interessen von Anwohner*innen und Kulturstätten in Ausgleich gebracht werden, zwischen Nachtkultur und Ruhebedürfnis.
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