Zur verstärkten Kontrolle von Ausnahmegenehmigungen nach § 39 BNatSchG werden ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende zusätzlich 2,0 VzÄ im Stellenplan des Amtes für Umweltschutz eingerichtet. Wie aus der Antwort der Stadtverwaltung hervorgeht (VII-F-07608-NF-01-AW-01), fehlt es im Amt für Umweltschutz an Kapazitäten, um alle Anträge auf naturschutzrechtliche Befreiungen bei Gehölzfällungen fachlich zu überprüfen, jedem Hinweis nachzugehen und ggf. neue Argumentationslinien zugunsten des Arten- und Klimaschutzes in der Interessensabwägung zu erarbeiten. Entsprechend ist der Bereich so personell aufzustellen, dass ein effektiver, nach den geltenden Gesetzen notwendiger und in Angesicht von Artensterben und Klimawandel adäquater Schutz sichergestellt ist.
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