Zur Umsetzung des beschlossenen Maßnahmenkatalogs zum Schutz von Wild- und Honigbienen wird zusätzlich ab dem Haushaltsjahr 2023 fortfolgende 0,5 VzÄ im Amt für Umweltschutz geschaffen. Der beschlossene Katalog (VI-A-05301-NF-03-DS-01) ist ein erster Ansatz zum Schutz von Wild- und Honigbienen in Leipzig. Dieser muss zeitnah in die Umsetzung gebracht werden. Dazu bedarf es einer ganzen Personalstelle. Die bislang im Amt für Umweltschutz eingestellte halbe Personalstelle ist nicht ausreichend, um dem Schutz der Biodiversität und der Umsetzung der zahlreichen Maßnahmen ausreichend Rechnung zu tragen.
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