Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: A 0062 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:abgelehnt
Ergebnis Stadtrat:geändert beschlossen



Beschlussantrag

Betrifft:

"Coole Straßen" – mehr Lebensqualität in Leipzigs Straßen – Mittel
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
13.12.2022 FA Stadtentwicklung und Bau


Beschlussvorschlag/Begründung

Die Verwaltung wird beauftragt, verstärkt Planungen und Investitionen zur Schaffung öffentlicher Freiräume mit hoher Aufenthaltsqualität als Stadtplätze sowie verkehrsberuhigter und klimawandelangepasster Straßen einzurichten. Dabei sind auch bürgerschaftliche Projekte zur vielfältigen Nutzung des öffentlichen Freiraums für Kultur, Natur, Erholung und Gemeinschaft zu unterstützen. Dafür werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 Mittel i.H.v. 100.000 EUR p.a. im Finanzhaushalt bereitgestellt.


Angesichts einer wachsenden Stadt gewinnt die mehrfache Nutzung des Freiraums sozial, aber auch stadtklimatisch an Bedeutung. In vielen Städten werden durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zusätzliche Freiräume im Quartier erschlossen, für Leipzig hat die Ratsversammlung entsprechende Beschlüsse zu Stadtplatzprogramm und Pilotprojekten für verkehrsberuhigte Quartiere gefasst (DS VII-A-00678; DS VII-HP-05267). Neben dem Liviaplatz sollen weitere Projekte an Floßplatz und Shakespearestraße sowie im Rahmen bestehender Initiativen wie Superblocks in Volkmarsdorf/Neustadt-Neuschönefeld und „Kleine Feine Merse“ in Lindenau realisiert werden. Zusätzlich zu den bereits im Haushalt vorgesehenen Mitteln des Stadtplatzprogramms für die Planung sind dem beschlossenen Änderungsantrag des Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 folgend weitere Investmittel für erste Umsetzungen und Pilotversuche vorzusehen. Damit werden erste und weniger komplexe und planungsintensive Umsetzungen in der Stadt bereits möglich und erlebbar und führen zur Stärkung der Aufenthaltsqualität der Quartiere in den kommenden beiden Jahren. Dabei sind Planungen und Umsetzung auf eine klimawandelangepasste Realisierung auszurichten sowie Mittel zur Bürgerbeteiligung sowie der Unterstützung bürgerschaftlicher Projekte zur vielfältigen Nutzung des öffentlichen Freiraums für Kultur, Natur, Erholung und Gemeinschaft bereitzustellen.