Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: A 0190 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:SPD-Fraktion
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:erledigt
Ergebnis Stadtrat:erledigt



Beschlussantrag

Betrifft:

Förderung CABL e.V.
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
Gesundheit und Vielfalt
05.12.2022 FA Soziales, Gesundheit und Vielfalt


Beschlussvorschlag/Begründung

1. Das Projekt „Umfeldnahe Versorgung von Menschen ohne festen Wohnsitz“ soll ab 01.01.2023 durch eine zusätzliche 0,5 VzÄ (30.000 €) unterstützt werden. Hierfür stellt die Stadtverwaltung Leipzig je 30.000 € für 2023 und 2024 zur Verfügung. Ebenso sollen zusätzlich pro Jahr 30.000 € für die Ausgabe von Krankenscheinen bereitgestellt werden.
2. Der Verein wird ab dem 01.01.2023 für die Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge/Workshops in verschiedenen sozialen, medizinischen und klinischen Einrichtungen) zusätzliche Einnahmen generieren.


Im November 2020 wurde die Förderung des Projekts „Umfeldnahe Versorgung von Menschen ohne festen Wohnsitz“ beschlossen und der Verein CABL e.V. mit der Umsetzung beauftragt (VII-A-01378-VSP-01). Durch das Projekt sollen in den Leipziger Übernachtungshäusern und Tagestreffs regelmäßige Sprechstunden etabliert werden, in denen eine medizinische Versorgung durch ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte in Anspruch genommen werden kann. Dabei sollen nicht nur niedrigschwellige Zugänge zu medizinischer Versorgung für wohnungs- und obdachlose Menschen ermöglicht werden. Auch werden langfristige Lösungen für eine verbesserte gesundheitliche Versorgung der Betroffenen im Raum Leipzig angestrebt (z.B. durch die Weitervermittlung in die Regelversorgung). Das Projekt muss zudem öffentlichkeitswirksam arbeiten, in dem in verschiedenen klinischen, sozialen und medizinischen Einrichtungen von der Arbeit aus den Übernachtungshäusern und Tagestreffs berichtet wird. Durch die Finanzierung der Vorträge durch Honorarverträge kann der Verein CABL e.V. in geringem Maße zur Eigenfinanzierung beitragen.



Deckungsvorschlag:
Die Deckung der Ausgaben erfolgt über Entlastungen des kommunalen Haushalts durch höhere Zuweisung des Landes sowie anhand der Vorschläge aus den Anträgen „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Einkommensteuer“ und „Erhöhung der Erträge aus dem Gemeindeanteil Umsatzsteuer”.