Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
im Haushaltsplanverfahren 2023/2024 einen Vorschlag vorzulegen, wie die "Straßenreinigung" für die Radwege, die bisher nicht von der derzeitig gültigen Satzung erfasst werden, in direkter Beauftragung durch das VTA an den Eigenbetrieb Stadtreinigung realisiert werden können.
In dieser Direktbeauftragung sollte berücksichtigt werden, die Radwege in mindestens zwei Kategorien zu unterscheiden, z.B.
a) Hauptnetz Rad + Radschnellwege und Aktiv-Achsen mit einer Reinigungshäufigkeit von einmal pro Quartal
b) alle weiteren Radwege, sofern nicht von 1a oder Straßenreinigungssatzung erfasst, mit einmal halbjährlicher Reinigung.
Das beinhaltet die Prüfung und notwendige Ertüchtigung der ausgebauten mit Bitumen versehenen Radwege für eine Reinigung mit Kehrmaschinen.
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