Die Verwaltung arbeitet gemeinsam mit der Initiative Global Space Odyssey an der Einrichtung mindestens einer öffentlichen Fläche zur Nutzung für nichtkommerzielle Kultur- und
Partyveranstaltungen. Dabei werden die Belange des Natur- und Lärmschutzes berücksichtigt. Die Verwaltung erarbeitet gemeinsam mit der Initiative Global Space Odyssey Bedingungen zur Nutzung solcher Flächen. Dabei werden vor allem veranstaltungsrechtliche Fragen (Versicherung, Verkehrssicherung, Hygienebestimmungen etc.) berücksichtigt.
Begründung:
Die Leipziger freie Kulturszene ist ein wesentlicher Bestandteil einer vielfältigen, anziehenden und offenen Atmosphäre unserer Stadt. Sie stellt einen wichtigen kreativen und alternativen Freiraum für viele Bürgerinnen und Bürger dar. Im Bereich der selbst organisierten, nicht institutionalisierten Kulturszene sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Veranstaltungsräume, Netzwerke und Kulturgüter entstanden. An beinah jedem Wochenende finden verschiedene Kulturveranstaltungen mit mehreren Tausend Besucherinnen und Besucher statt.
Zur kulturellen Praxis, insbesondere der elektronischen Musikszene, gehört es auch, Musikveranstaltungen in den warmen Jahreszeiten ins Freie zu verlegen. Es handelt sich dabei
um selbst organisierte und nicht-kommerzielle Musikveranstaltungen. Und genau dieser Anspruch wird ihnen zum Verhängnis, denn für viele ehrenamtliche Kulturschaffende ist die
Genehmigungspraxis, die die Durchführung von solchen Freiluftveranstaltungen bedeutet, einfach nicht zu bewältigen. So werden sie in die Illegalität gedrängt.
Um dieses Dilemma aufzulösen, legte die Global Space Odyssey – Netzwerk von kulturpolitisch Engagierten – der Stadt Leipzig im Januar 2010 ein Konzept für selbstverwaltete Freiflächen für Kulturveranstaltungen in Leipzig vor. Ziel war und ist es, solchen Veranstaltungen eine legale Basis zu geben und die Ausrichtung zu erleichtern. Das Konzept schlägt vor, dass die Stadt Leipzig mindestens drei Flächen zur Verfügung stellt, deren Nutzung nicht gegen Naturschutzauflagen verstößt und die so gelegen sind, dass Anwohnerinnen und Anwohner nicht gestört werden. Die Verwaltung und Nutzungsvergabe der Flächen soll durch einen gemeinnützigen Verein erfolgen. Der Effekt eines solchen Modells liegt auf der Hand: eine gängige Praxis würde aus der Grauzone der Legalität geholt und als kultureller Beitrag gewürdigt werden. Nicht zuletzt würden Kulturschaffende und Veranstalterinnen und
Veranstalter damit selbst Verantwortung für ihr Tun übernehmen.
Wir fordern die Stadt Leipzig auf, die Bemühungen der Kulturschaffenden und Veranstalterinnen und Veranstalter solcher Freiluftveranstaltungen ernst zu nehmen und eine Lösung auf den Weg zu bringen.
Bei Prüfung und Erarbeitung sollten die Erfahrungen aus Halle (wo der Stadtrat die Suche eines Ortes für Freiluft-Tanzveranstaltungen und die Erarbeitung von Nutzungsbedingungen beschlossen hat) und Zürich (wo mit der so genannten „Jugendbewilligung“ seit 2012 unkompliziert Outdoor-Veranstaltungen legal durchgeführt werden können) einbezogen werden. |