1. Das Konzept zur Unterbringung und Betreuung von Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen wird bestätigt.
2. Die notwendige Platzkapazität in den Einrichtungen für gemeinschaftliches Wohnen wird mit 670 Plätzen bestätigt.
3. Die folgenden Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten werden bestätigt:
- Liliensteinstr. 15a (220 Plätze),
- Markranstädter Str. 16/18 (45 Plätze),
- Am langen Teiche 17 (35 Plätze),
- Pittlerstr. 5/7 (36 Plätze),
- Eythstr. 17 (28 Plätze)
- Pögnerstr. 14 (40 Plätze),
- Bornaische Str. 215 (35 Plätze) und
- Riebeckstr. 63 (70 Plätze in Haus 1 + 45 Plätze in Haus 4).
Die Einrichtung Torgauer Str. 290 wird nach Inbetriebnahme der neuen Standorte geschlossen.
4. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach nochmaliger Prüfung der notwendigen Kapazität weitere Standorte für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten vorzuschlagen.
5. Die beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen entsprechend Seite 2 der Begründung werden bestätigt. In den Einrichtungen wird obligatorisch eine soziale Betreuung angeboten. Die hierfür entstehenden Mehraufwendungen entsprechend Teil 2, Umsetzung, Punkt 6, S. 23/24, werden bestätigt.
6. Die Ratsversammlung beschließt die bilanzielle Rückübertragung des Grundstückes und des Gebäudes Bornaische Straße 215 aus dem Vermögen des Städtischen Eigenbetriebes Behindertenhilfe (SEB) in das Vermögen der Stadt Leipzig. Das Objekt Bornaische Str. 215 wird zu diesem Zweck entwidmet.
7. Der städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe (SEB) erhält im Jahr 2012 einen Investitionszuschuss in Höhe von 200 T€ zur Durchführung von Sanierungsarbeiten am Standort Riebeckstr. 63. Die außerplanmäßige Auszahlung in 2012 gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0000239.740 – Investitionszuschuss an den SEB – wird in Höhe von 200.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt formal aus der Kostenstelle 1098700000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt.
8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in städtischem Eigentum befindlichen Objekte
- Pögnerstraße 14 und
- Bornaische Straße 215
als Erhöhung des Eigenkapitals in Form einer Sacheinlage als Kapitalrücklage zum mittels aktueller Gutachten festgestelltem Verkehrswert in das Vermögen der LWB GmbH zu übertragen.
Miet- und eigentümerrelevante Sachverhalte, sofern sie die LWB mbH betreffen, sind so auszugestalten, dass entsprechend den vorgegebenen Eigentümerzielen dem Unternehmen LWB mbH daraus kein unvertretbarer wirtschaftlicher Nachteil entsteht.
9. Die LWB mbH wird aufgefordert, die Mittel zur Sanierung der Objekte in den Wirtschaftsplan 2013 aufzunehmen.
10. Standorte für Vorhalteflächen für eine zeitweise Ausweitung der Unterbringungskapazität in Form einer in Systembauweise errichteten Unterkunft für Krisensituationen sind weiter zu untersuchen.
11. Die dargestellten finanziellen Mehrbedarfe in Umsetzung des Konzeptes werden dem Grunde nach bestätigt. Die jährlichen Aufwendungen werden im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung berücksichtigt und erst mit Beschlussfassung wirksam.
12. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Dresden und der Stadt Chemnitz beim Freistaat eine Erhöhung der pauschalen Erstattung für die Unterbringung von Asylbewerber/-innen einzufordern. |