Verwaltungsmeinung 2. Lesung Antrags-Nr.: A 0111/ 23/24

Der Antrag wird abgelehnt.

Die eigene und selbstbestimmte Versorgung mit Lebensmitteln ist Bestandteil eines menschenwürdigen Lebens und sozialer Teilhabe in unserer Gesellschaft. Das Angebot der Leipziger Tafel ist ein von ehrenamtlichem Engagement getragenes zusätzliches Angebot zu den existenzsichernden gesetzlichen Pflichtleistungen. Eine regelhafte städtische Förderung entspricht nicht der bisher praktizierten Unterstützung von Ehrenamt, auf die sich der Leipziger Tafel e.V. nach seinem Selbstverständnis beruft (vgl. www.leipziger-tafel.de).
Vorschlag der Verwaltung:abgelehnt