1. Es werden unterschiedliche Ausbauvarianten zum Ausbau der Straße am Eulengraben entwickelt, welche unter der Beteiligung des Ortschaftsrates verglichen werden. Im Ergebnis wird eine Vorzugsvariante herausgearbeitet.
2. Die Vorzugsvariante wird hinsichtlich der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Erschließungsbeitragssatzung geprüft.
3. Die Realisierung der Maßnahme erfolgt frühestens im Doppelhaushalt 2025/2026.
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