Das Referat Gleichstellung von Frau und Mann wird aufgelöst und die geplanten 4,65 VzÄ werden ersatzlos gestrichen. Die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist in der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich verankert. Dieses hohe Gut wurde über lange Zeit hart erkämpft und ist heute – zumindest im westlichen Kulturkreis – eine Selbstverständlichkeit. Insofern ist die weitere Existenz des Referates mindestens zu hinterfragen und in den Augen der AfD-Fraktion von der Geschichte überholt.
Unter Berücksichtigung der schwierigen Haushaltslage, sind Streichungen außerhalb der unbedingt notwendigen Haushaltsbereiche vorzunehmen. Die beantragten Einsparungen tragen zu einer Verminderung der städtischen Schuldenlast bei.
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