Im Doppelhaushalt 2023/24 werden zur Umsetzung der Maßnahme 6 aus dem Fachplan „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026“ für die Schaffung eines eigenständigen aufsuchenden Gesundheitsversorgungsangebotes für wohnungslose Menschen pro Jahr 30.000 Euro zusätzlich zu den bereits eingestellten Mitteln zur Verfügung gestellt. Ein entsprechende Projekt ist von der Stadtverwaltung auszuschreiben. Bei Beschluss des Fachplans „Wohnungsnotfallhilfe in Leipzig 2023 bis 2026“ wurde im Rahmen der medizinischen Grundversorgung die Einführung eines Angebots für die aufsuchende Gesundheitsversorgung zur Prüfung vorgesehen. Um ein solches Projekt etablieren und in die Ausschreibung bringen zu können, sollen 30.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
|