Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: SBB 0003 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:SBB Südost
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:abgelehnt
Ergebnis Stadtrat:abgelehnt



Beschlussantrag

Betrifft:

Verkehrsicherheit am Naherholungsgebiet Etzoldsche Sandgrube erhöhen
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
13.12.2022 FA Stadtentwicklung und Bau


Beschlussvorschlag/Begründung

Für die Umsetzung des Beschlusspunktes VII-A-06344-NF-02 bzw-. VII-A-06344-VSP-01 werden in den Doppelhaushalt 2023/2024, Mittel in Höhe von 250.000 Euro für die Planung sowie die baulich Umsetzung eingestellt, um die Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder, Jugendliche und Senioren an der Augustinerstraße in Leipzig Südost herzustellen.


Die herzustellenden baulichen und verkehrsorganisatorischen Eingriffe müssen die Verkehrsbelastung durch den MIV signifikant senken und eine adäquate Verkehrsberuhigung gewährleisten, sowie für den Fußverkehr barrierefreie und verkehrssichere Bewegungsflächen bereitstellen. Die Maßnahme muss zwingend vor der Umsetzung der Komplexmaßnahme I-19 abgeschlossen sein.

Durch den anstehenden Ausbau der Komplexmaßnahme Nummer I-19 „Prager Straße von An der Tabaksmühle bis Friedhofsgärtnerei“ der "Mobilitätsstrategie 2030 für Leipzig - Rahmenplan zur Umsetzung (Beschluss RV VII-DS-00547-NF-01)" wird sich mit dem Bau 2024/2025 die Verkehrsorganisation ändern und dem Umweltverbund mehr Platz und Raum auf dieser Magistrale gegeben. Die Augustinerstraße ist die direkte und einzige Parallelstraße zur Prager Straße die bereits heute in stadteinwärtiger Richtung einem regen Schleichverkehr durch den MIV ausgesetzt ist.

Nach diversen Bürgerhinweisen hat der Stadtbezirksbeirat Südost auf die fehlende Fußgängersicherheit im Bereich der Augustinerstraße mehrfach hingewiesen sowie die Errichtung einer Radstraße angeregt.

Die nutzbare Fußwegbreite beträgt einseitig lediglich 1 - 1,20 m. Durch die schmale Zuwegung auf dem Fußweg muss ein Fußgänger bei entgegenkommenden Fußgängern immer auf die Fahrbahn ausweichen, bei zwei sich begegnenden Kinderwagen ist dies auch der Fall. Diesen Sachverhalt hat das VTA bereits analysiert und als unzureichend eingestuft.

Der T-Kreuzungsbereich Augustiner-/Russenstraße schränkt die Sicht stark ein. Das Überfahren der Bordsteinkante durch PKW/LKW (Schwenkbereich) ist für Rad- und Fußgänger gefährlich. Diesen Sachverhalt hat das VTA bereits analysiert und als unzureichend eingestuft.

Das Naherholungsgebiet Etzoldsche Sandgrube hat durch den Rodelberg aber auch durch den neu gestalteten Spielplatz regen Zulauf erfahren, ein Fitnessparcour ist in Planung. So wird das Areal am Klangberg an Projekt- und Wandertagen sowie Klassenabschlussfeiern durch Schüler der Franz-Mehring-Grundschule vermehrt genutzt. Der Großteil des Klassenverbandes muss bei der Zuwegung zum Naherholungsgebiet auf die Fahrbahn ausweichen. Die Schulleitung und der Hort können die Situation bestätigen. Der denkmalgeschützte Bereich an der Russenstraße, das nachfolgende LSG, die Kleingartenanlagen und der Freizeitpark "Etzoldsche Sandrube" muss als sensibler Bereich eingestuft und vom Durchgangsverkehr dauerhaft entlastet werden.