Zur Förderung von baulichen und technischen Schutz- und Reparaturmaßnahmen für muslimische und jüdische Gemeinden prüft die Stadtverwaltung, inwieweit konkrete Sanierungs- und Baumaßnahmen von Religionsgemeinschaften in den Gebieten der Integrierten Stadterneuerung Berücksichtigung in den Stadtteilentwicklungs- und Fördergebietskonzepten finden können.
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