Im Doppelhaushalt 2023/2024 werden in der Ausländerbehörde im Bereich Einbürgerung 4 zusätzliche Stellen geschaffen. Davon sind zwei bis zum 31.12.2024 befristet einzurichten. Die Wartezeiten im Bereich Einbürgerung sind unerträglich lange. Diese müssen auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Dafür sind dauerhaft zwei zusätzliche Stellen erforderlich. Um den Antragsstau abzuarbeiten werden zusätzlich zwei Stellen befristet geschaffen. Die Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
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