Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: A 0086 24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:Fraktion AfD
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:abgelehnt
Ergebnis Stadtrat:abgelehnt



Beschlussantrag

Betrifft:

Baalsdorfer Vereins- und Begegnungsstätte vorantreiben!
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen
09.12.2022 FA Kultur
05.12.2022 OR Engelsdorf


Beschlussvorschlag/Begründung

1. Für das Objekt „Brandiser Straße 63“ ist zwischen Stadtverwaltung, dem Baalsdorfer Vereinswesen und dem Ortschaftsrat Engelsdorf ein stichfestes Nutzungskonzept zu entwickeln/ zu beschließen.
    2. Für die Planung des zukünftigen Baalsdorfer Vereins- und Begegnungszentrums werden im Haushaltsjahr 2024 500.000 EUR eingestellt.



Im Leipziger Ortsteil Baalsdorf, unmittelbar an das Gelände der hiesigen Freiwilligen Feuerwehr angrenzend, befinden sich ein fast vollkommen leerstehendes kommunales Objekt, das augenscheinlich dem Verfall preisgegeben ist – die „Brandiser Straße 63“.

Das Objekt „Brandiser Straße 63“ wurde zu DDR-Zeiten als LPG-Gaststätte genutzt und steht heute bis auf den vorderen Teil leer. Seit Längerem bekunden drei Baalsdorfer Vereine Interesse an einer kulturellen Nutzung des zweigeschossigen Objektes – ein Entwurf für ein Nutzungskonzept wurde dem Liegenschaftsamt bei einer Vor-Ort-Begehung im Juli 2021 vorgelegt. Auf Anfrage teilte das Liegenschaftsamt im September 2022 mit, dass man bei einer umfangreichen Sanierung des Gebäudes (ohne Außenanlage) mit Grobkosten in Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro rechne. Ein endabgestimmtes Nutzungskonzept sowie eine Planung zur „Brandiser Straße 63“ liegen bisher nicht vor, sind aber für die weitere Gestaltung des Vorhabens (samt Kostenrechnung) unerlässlich!

Vor diesem Hintergrund setzt sich die AfD-Fraktion dafür ein, dass im Doppelhaushalt 500.000 Euro für die Planung des Baalsdorfer Vereins- und Begegnungszentrums eingestellt werden, um das Gesamtvorhaben voranzutreiben. Im Vorfeld ist ein stichfestes Nutzungskonzept zwischen Stadtverwaltung und zukünftigen Nutzern zu beschließen.