Antrag
Antrags-Nr.: A 0119 23/24-02 Neufassung
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Einreicher:Stadträtinnen Stefanie Gruner, Anna Kaleri und Katharina Krefft
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Ergebnis Stadtrat:abgelehnt



Beschlussantrag

Betrifft:

Mittel für Schola Cantorum aufstocken
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung


Beschlussvorschlag/Begründung

Die Mittel für Honorare für freiberufliche Musikpädagog*innen und Begleitmusiker*innen der Schola Cantorum werden in 2023 um 61.000 Euro und in 2024 um 25.000 Euro erhöht. Für das 60-jährige Jubiläum im Jahr 2023 werden zusätzlich 36.000 EUR in den Haushalt aufgenommen


Der Stadtratsbeschluss HP 07195 wurde teilweise außer Kraft gesetzt. Um dieses zu heilen wird der Antrag zu Erhöhung der Honorarmittel gestellt.

Auch die Mittel für die Jubiläumsfeierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen wurden auskunftlich nicht bewilligt.

Weitere Begründung (aus 2018)
Die städtischen Chöre der Schola Cantorum bringen hervorragende Leistungen sowohl in der Breiten- als auch in der Begabtenförderung. Als Einrichtung der Stadt Leipzig sind die Chöre dem Amt für Jugend, Familie und Bildung als besondere pädagogische Einrichtung angegliedert. Die Schola Cantorum widmet sich der musikalischen Bildung von Kindern der Stadt Leipzig besonders niederschwellig und mit großer Breitenwirkung. Besonders mit der Arbeit für die musikalische Frühförderung leistet die Schola Cantorum einen wertvollen Beitrag zur ganzheitlichen Bildung für Kinder. Die Angebote fördern nicht nur musikalische Fähigkeiten, sondern auch die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und ist über die gesamte Schullaufbahn hinweg möglich. Die Honorare für die Musikpädagog*innen sollen gleich denen der Musikschule bemessen sein um dem Gleichbehandlungsgrundsatz zu genügen. Die Schola Cantorum als Pendat des Thomanerchores muss diese Mittel bewilligt bekommen.