1. Die Ausländerbehörde wird ab dem Haushaltsjahr 2023 mit 10 zusätzlichen Stellen (VzÄ) ausgestattet.
2. Die Stellen werden in den Bereichen Einbürgerung, allgemeines Aufenthaltsrecht, für die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts und die Schaffung eines Front-Office-Bereichs eingesetzt.
3. Die erforderlichen Stellen (VzÄ) werden aus den geplanten Stellenpools der Verwaltung bereitgestellt.
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