Haushalt-Antrag
Antrags-Nr.: BE 0001 23/24
Beschluss-Nr.:
Datum:08.02.2023
Beschlussfassung in:öffentlicher Sitzung
Block für RV:abgelehnt
Ergebnis Stadtrat:abgelehnt



Beschlussantrag

Betrifft:

Erhöhung des Jugendhilfe-Etats
Beratungsfolge:08.02.2023 Ratsversammlung
14.01.2023 FA Finanzen


Beschlussvorschlag/Begründung

Um die erforderlichen Kostensteigerungen bei gleichem Leistungsangebot im Budget der Kinder- und Jugendförderung im Doppelhaushalt 2023/2024 sicherzustellen, sind
mindestens folgende Erhöhung über eine höhere Dynamisierung abzubilden:
- Übernahme bzw. Anerkennung der Personalkostensteigerung bis zu max. 100 % TVöD
- Sachkostensteigerung um 16,6 % (Verbraucherindex 09/2022)
- Energiekostensteigerung um 35,6 % (Verbraucherindex 09/2022)
- Inflationsrate 10,0 % (09/2022).



Der Entwurf des Haushaltsplans sieht für den Doppelhaushalt 2023/2024 eine Erhöhung des Etats für die Jugendförderung um 2 % vor. Angesichts
der aktuellen Preisexpansion (Inflation, Energiekosten, Tarife) ist das nicht ausreichend. Um die Angebotsvielfalt im Bereich § 11 - § 14 SGB VIII für Kinder und
Jugendliche in Leipzig zu halten, einen ähnlichen Leistungsumfang wie bisher sicherzustellen und die steigenden Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und
Familien, die sich durch die Corona-Pandemie und den Flüchtlingsstrom weiter verschärfen, zu decken, ist eine höhere Dynamisierung des Budgets der Kinder-
und Jugendförderung erforderlich. Ein Etat, der den Bedarfen und Kostensteigerungen realistisch entspricht, muss mindestens diese Erhöhungen
abbilden: Übernahme bzw. Anerkennung der Personalkostensteigerung bis zu max. 100 % TVöD, Sachkostensteigerung um 16,6 % (Verbraucherindex 09/2022),
Energiekostensteigerung um 35,6 % (Verbraucherindex 09/2022), Inflationsrate 10,0 % (09/2022).


Eine Erhöhung des Etats der Kinder- und Jugendförderung ist demnach zwingend notwendig, um die erforderlichen Kostensteigerungen bei gleichem
Leistungsangebot aufzufangen. Auch für neue Leistungen, Angebote, Projekte entsprechend der IJHP und aktuellen gesellschaftlichen Entwicklung muss eine
Förderung möglich sein. Kinder, Jugendliche und Familien brauchen Ihre politische Lobby, sie brauchen gerade in Krisenzeiten besondere Unterstützung.
Als Schwächste der Gesellschaft, sind sie am stärksten von Krisen betroffen. Kinder und Jugendlichen haben aber auch das Recht auf die Förderung und
Entwicklung und Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Wir bitten die Stadträte und die
Verwaltung, sich für eine entsprechende, veränderte Priorisierung im Haushalt einzusetzen und das Budget der Kinder- und Jugendförderung zu erhöhen.