Die für die Einrichtung einer provisorischen Lichtsignalanlage zur Querung der Tauchaer Straße auf Höhe des Heckenweges in Portitz erforderlichen Mittel werden eingestellt. Im VSP zum Antrag VII-A-06927 des SBB Nordost führt die Stadtverwaltung aus: “An dieser Stelle ist durch den privaten Vorhabenträger des B-Plans Nr. 25.1 eine Lichtsignalanlage zu errichten. Die Stadtverwaltung wirkt darauf hin, dass die Realisierung so schnell wie möglich erfolgen kann.”
Im Interesse der Schulwegsicherheit ist jedoch eine kurzfristige Lösung notwendig. Diese kann bis zur Schaffung einer dauerhaften Lösung durch den privaten Vorhabenträger am wirkungsvollsten durch eine provisorische LSA erreicht werden.
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