Die Haushaltsansätze für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen im Finanzhaushalt werden in den Jahren 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 10 Prozent gesperrt. Die Freigabe erfolgt unterjährig durch den Verwaltungsausschuss in dem Maße, in dem erkennbar ist, dass die Mittel nicht zum Ausgleich von Kostensteigerungen benötigt werden. Durch die Neubudgetierung der Investitionsprojekte ist zu erwarten, dass Haushaltsausgabenreste zur Abdeckung von Kostensteigerungen nicht wie in den vergangenen Jahren zur Verfügung stehen werden. Um zu verhindern, dass laufende Investitionen gestoppt werden müssen, weil Mittel zur Abdeckung von Mehrkosten nicht zur Verfügung stehen, ist bei Neuprojekten eine gewisse Zurückhaltung erforderlich. Gegebenenfalls muss der Projektbeginn etwas nach hinten geschoben werden.
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