Für ein Förderprogramm von Maßnahmen zur Entsiegelung und ökologischen Aufwertung von (Innen-)Höfen, Vorgärten und sonstigen versiegelten Flächen in hitzebelasteten Stadtquartieren werden 300.000 EUR für 2024 in den Doppelhaushalt 2023/2024 eingestellt. Zuwendungsempfänger können sowohl Vermieter*innen als auch Einzelpersonen oder Mietergemeinschaften für niedrigschwellige Maßnahmen sein. Eine entsprechende Fachförderrichtlinie wird dem Stadtrat bis Ende 2023 vorgelegt. Eine gegenseitige Deckung des Budgets mit der Gründachförderung soll geprüft werden, damit Mittel ggf. nicht verfallen.
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