Die Beiräte für Senior*innen und für Menschen mit Behinderungen erhalten ab dem Haushaltsjahr 2023 zusätzlich je 0,5 VzÄ pro Geschäftsstelle. Zur besseren Unterstützung der Arbeit der beiden Beiräte werden die beiden Geschäftsstellen mit je einer halben Stelle zusätzlich ausgestattet.
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