Es ist richtig und wichtig der Bädergesellschaft eine langfristige Wirtschaftsplanung zu
gewähren. Da sich aber die äußeren Umstände von Material- und
Personalaufwendungen, Kosten oder Steuern, bis hin zu Zinssätzen für die
Kreditfinanzierungen innerhalb dieser zehn Jahre sehr stark verändern können, sollte
der Vertrag aller drei Jahre einer Prüfung und ggf. einer Anpassung unterzogen
werden. |