Die auf Initiative der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und die Linke beschlossene, weitgehend
dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen und das Konzept "Wohnen für
Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig“ ist die Errungenschaft eines
demokratischen Meinungsfindungsprozesses mit abschließender Beschlussfassung des
Stadtrates, was keinesfalls nebenbei widerrufen werden kann.
Um die nun erheblich gestiegenen, zugewiesenen Asylsuchenden unterzubringen, ist die
Verwaltung derzeit auf der Suche nach Möglichkeiten – wie bundesweit alle Kommunen und
Landkreise.
Für die Ertüchtigung des Hauses 1 in der Torgauer Straße, wie sie schon im Sommer 2013
diskutiert wurde, war 1 Million Euro vorgesehen. Um ihrer Pflicht zur Unterbringung
nachzukommen, braucht die Stadtverwaltung jetzt dringend diese räumlichen Kapazität für eine
kurzfristige Unterbringung von Asylsuchenden. Wie vorgesehen, erfolgt für die nächste Zeit nur
noch die Nutzung dieses Hauses 1, das untragbare Haus 2 wird aufgegeben. Das Konzept der
dezentralen Unterbringung und somit die Aufgabe des Standortes Torgauer Straße zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ist dennoch weiterzuverfolgen |