Zur Minimierung der Größe der Einrichtungen:
Je größer eine Sammelunterkunft desto weniger sind Privatsphäre und „Ruhe und Rückzugsmöglichkeiten“
[…] um die Erfahrungen aus der Heimat bzw. die Fluchterfahrungen zu verarbeiten“
(DS V/ 3368, Seite 6) gewährleistet. Der Sächsische Ausländerbeauftragte Martin Gillo empfiehlt
Heime, die Platz für 50 bis 100 Menschen bieten. Im Gegensatz zu Massenunterkünften könnten
sich Menschen dort „wie normale Mit-Einwohner fühlen und sich genau so verhalten". (LVZ,
29.10.2013). Es muss zudem bedacht werden, dass Asylsuchende, die nach Leipzig zugewiesen
werden, bereits bis zu zwölf Wochen in den stark überfüllten sächsischen
Erstaufnahmeeinrichtungen in Chemnitz oder Schneeberg verbracht haben. Darum wird beantragt,
die Größe der kommunalen Erstaufnahmeeinrichtung von geplanten 200 auf 100 bis maximal 150
Plätze zu begrenzen. In Bezug auf die kleinen Gemeinschaftsunterkünfte soll an der
Orientierungsgröße 50 Plätze festgehalten werden. Damit wird einer menschenwürdigen
Unterbringung und einem integrativen Ansatz eher entsprochen als mit einer Wohngröße für 100
Personen.
Informationsoffensive zu dezentralem Wohnen
Die Stadtverwaltung bekennt sich in der Vorlage dazu, dass die „Unterbringung in eigenem
Wohnraum […] das für möglichst viele Flüchtlinge anzustrebende Ziel“ ist. Mehr als 50 % der
Asylsuchenden in Leipzig leben in eigenen Wohnungen. Zahlreiche weitere könnten unter
Berufung auf die von der Stadt Leipzig und dem Arbeitskreis MigrantInnenhilfe in Abstimmung mit
der Landesdirektion und entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers erarbeiteten Kriterien
einen entsprechenden Antrag stellen.
Akteure der Flüchtlingsarbeit berichten jedoch immer wieder über die mangelnde Information der
Betroffenen zur Möglichkeit, aus den Sammelunterkünften in eigene Wohnungen zu ziehen, sowie
zum Unterstützungsbedarf bei der Antragsstellung und der Wohnungssuche. Gründe sind sowohl
mangelnde Sprachkenntnisse als auch mangelnde Kenntnisse der deutschen Behördenwege und
des Wohnungsmarktes in Leipzig. Neben der Aufstockung des Personals im Sozialamt und bei
freien Trägern, die diesen Prozess begleiten, sollte ein Augenmerk auch auf die Information der
Betroffenen gelegt werden.
Kooperationsverträge mit Wohnungsgesellschaften/-genossenschaften
Um dem Problem des mangelnden geeigneten und bezahlbaren Wohnraums zu begegnen,
soll der Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der LWB geprüft werden. In Berlin existiert
seit 2011 ein entsprechender Vertrag, mit dem städtische Unternehmen der
Wohnungswirtschaft und das Land einen gemeinsamen Beitrag zur Wohnraumversorgung von
Flüchtlingen leisten. Die Wohnungsunternehmen verpflichten sich darin, jährlich 275
Wohnungen in zwei verschiedenen Segmenten für die Vermietung an den zugangsberechtigten
Personenkreis bereitzustellen.
(http://www.berlin.de/imperia/md/content/lageso/soziales/wohnungen/kooperationsvertrag_wff.
pdf?start&ts=1316175368&file=kooperationsvertrag_wff.pdf |