Mit einer Gebührenerhebung sind über die Gebühr selbst hinausgehende Kosten (Erstellung und
Versand des Kostenbescheides, Überwachung Zahlungsverkehr, ggf. Zahlungserinnerung)
verbunden. Dadurch wird die Erhebung von kleinen Gebührenhöhen unwirtschaftlich für die
Stadtverwaltung. Es sollte daher auf die Erhebung von geringen Gebühren im Rahmen einer
Bagatellfreigrenze verzichtet werden. |