Es wird folgender neuer Beschlusspunkt 3 eingefügt:
3. Der Oberbürgermeister beauftragt alle Unternehmen, an denen die Stadt Leipzig mit 100
Prozent direkt oder indirekt beteiligt ist, mittels Gesellschafteranweisung, ähnliche
Regelungen treffen und informiert den Stadtrat bis Ende des Jahres 2012 über die
Umsetzung. |