Die nunmehr zur Beschlussfassung vorgeschlagenen Standorte entsprechen grundsätzlich den in ÄA 1 der CDU-Fraktion zur
DS V/1904 genannten Kriterien (Einbeziehung privater Vermieter, urbanes Umfeld, schwierig vermietbare Wohnlagen).
Verhandlungsbedarf sehen wir allerdings noch bei den in der Begründung genannten Miethöhen (6,50 bzw. 8,50 € Kaltmiete
pro qm). Diese sind sachlich sicherlich plausibel, der Öffentlichkeit jedoch nur schwer zu vermitteln. Hinzu kommen die in
diesem Jahr deutlich steigenden Kosten für Unterhalt und Unterbringung von Asylbewerbern, zuerst infolge neuer
Rechtssprechung, und nunmehr auch infolge höherer Zuweisungszahlen. Die Stadt muss daher um so mehr alle selbst
beeinflussbaren Möglichkeiten zur Kostendämpfung ausschöpfen.
Ein wesentlicher Faktor für die genannte Miethöhe ist die wiederum auf 10 Jahre begrenzte Anmietdauer. Die in den Häusern
noch notwendigen Investitionen zur Nutzung als Gemeinschaftsunterkunft sind somit in einem marktunüblich kurzen Zeitraum
zu refinanzieren, mit entsprechendem Druck auf die Miete.
Wir gehen davon aus, dass die Stadt Leipzig auch nach dem Jahr 2022 noch Asylbewerber unterbringen muss. Und selbst
wenn dies nicht der Fall sein sollte, gibt es andere soziale Unterbringungsaufgaben, für die dann auf diese Häuser
zurückgegriffen werden kann.
Weiterhin gehen wir davon aus, dass die Eigentümer an einer möglichst langen Vermietungssicherheit interessiert sind.
Unter diesen Prämissen schlagen wir vor, die Anmietdauer von 10 auf 20 Jahre zu verlängern.
Dies schafft neuen Verhandlungsspielraum für die Miethöhe. Eine Verdopplung des garantierten Anmietzeitraumes ermöglicht
aus unserer Sicht, die Kaltmiete um ein Drittel zu reduzieren. |