Im Handlungsfeld 5 - Interkultureller und Interreligioser Dialog - wird die Maßnahme (10)
auf Seite 73 als zusätzliche Maßnahme ergänzt:
(10) Die Stadt prüft, ob und mit welchem Aufwand ein städtisches Gebäude bzw. eine
andere Liegenschaft zu einem "Haus der Kulturen" mit Veranstaltungsflache und
Vereinsraumen entwickelt und finanziell gefordert werden kann, sobald ein Träger, bzw.
ein Trägerverbund gegenüber der Stadt ernsthaftes Interesse zur Betreibung eines
solchen Hauses bekundet und ein tragfähiges Konzept vorlegt.
V.: Referat für Migration und Integration in Abstimmung mit dem Kulturamt |