Im Handlungsfeld 3 Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung
3.3. Maßnahmen
nach (9)
Für Menschen im Asylverfahren und solchen ohne legalen Aufenthaltsstatus wird die
elektive gesundheitliche Versorgung verbessert. Dazu wird mit Medinetz kooperiert, mit
dem Ziel, das Engagement auch finanziell abzusichern.
nach (10)
Mitarbeiter in den Behindertenberatungsstellen werden weiterqualifiziert, um die
besonderen Beratungsanlässe und -voraussetzungen für Migranten mit Behinderung
insbesondere auch bei der Berufssicherung und -vermittlung zu besser zu
berücksichtigen. Eigene Angebote zur verbesserten (Re-) Integration in Arbeit für
Migranten, gerade auch mit erworbener Behinderung, werden geprüft. |