Folgender Teil des Ratsbeschlusses RBV-707/11 (Bestandteil der HH-Satzung 2011):
„Ein sich zum Jahresabschluss 2011 ergebender Überschuss wird, sofern die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, für weitere zusätzliche Investitionen genutzt. Dem Stadtrat wird dazu eine entsprechende Prioritätenliste als Entscheidungsgrundlage im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 vorgelegt.“wird aufgehoben und folgender Grundsatzbeschluss neu gefasst:
Ein sich ergebender Jahresüberschuss (Mehreinnahmen sowie Haushaltsausgabereste) werden zukünftig zu
1/3 für Investitionen
1/3 für Rückstellungen und
1/3 zum Schuldenabbau
verwendet.
Begründung:
Der Investitionsstau, vor allem in den Bereichen Schulen, Kitas und Straßen u. a. ist enorm hoch. Insofern ist es sehr wichtig, die Investitionskraft der Kommune stabil zu halten oder möglichst zu erweitern.
Trotzdem gibt es daneben auch ein weiter anwachsendes Erfordernis, für die stetig wachsenden drohenden finanziellen Ausfälle aus städtischen Unternehmen oder den CBL- oder CDO-Geschäften finanzielle Rückstellungen im Sinne eines ordentlichen Kaufmanns zu bilden. Die bisherigen Anstrengungen der Verwaltungsspitze reichen dafür bei Weitem nicht aus. Zugleich befinden wir uns weiter in einer schwierigen finanziellen Lage, sieht man sich die Höhe unserer Schulden an. Eine drastische Schuldensenkung, die uns im Zinsbereich deutlich entlastet und Spielräume für kommunalpolitische Handeln ermöglicht, ist daher dringend geboten. Der Stadtrat sollte daher klare Vorgaben für die Verwendung von Überschüssen treffen. |