Die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt im Rahmen der gegebenen Rechtszuständigkeiten dauerhaft ab 01.01.2013
- im Jobcenter für die Leistungsberechtigten nach dem SGB II
- im Sozialamt für die Leistungsberechtigten nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz, Bundeskindergeldgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz. |