1. Die Ratsversammlung beschließt die Gewässerunterhaltungssatzung. Sie tritt nach Bekanntmachung in Kraft.
2. Gleichzeitig tritt die Gewässerunterhaltungssatzung der Stadt Leipzig, Ratsbeschluss RBII-636/96 vom 30.10.1996 in der Fassung des Ratsbeschlusses RBIII-894/01 vom 12.12.2001 außer Kraft.
3. Zur Umsetzung der Gewässerunterhaltungssatzung wird im Stellenplanverfahren 2013 eine zusätzliche Stelle (VzÄ) für die Gewässerunterhaltung, die zu 100 % aus den Einnahmen aus der Gewässerunterhaltungssatzung finanziert wird, geprüft und entschieden.
4. Die Kalkulationsunterlagen zur Satzung sind bis 30.12.2014 neu zu überarbeiten. Ergeben sich daraus neue Abgabensätze ist eine erneute Beschlussvorlage einzureichen. |