Analog zur Stadt Leipzig sollten auch kommunale Unternehmen Regelungen zur Bereitstellung
von Informationen treffen. Bei Unternehmen, an denen die Stadt zwar Mehrheits- aber nicht
alleiniger Gesellschafter ist, sollte dies – auch mit Rücksicht auf andere Gesellschafter – nicht
über eine Gesellschafteranweisung, sondern in der Gesellschafterversammlung erfolgen. Die
Umsetzung obliegt dann den Unternehmen selbst, jedoch sollte der Stadtrat entsprechend
informiert werden. |