Es wird folgender neuer Beschlusspunkt 5 eingefügt:
5. Der Oberbürgermeister prüft, in wie weit der bisherige Datenschutzbeauftragte als
„Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit“ zum zentralen Ansprechpartner für
alle Belange aus dieser Satzung werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch eine
Untersetzung der Beauftragtenstelle mit zusätzlichem Personal und zusätzlichen
Sachkosten zu untersuchen.
Das Prüfergebnis wird dem Stadtrat kurzfristig mitgeteilt. |