1. Die Ratsversammlung stimmt der Überschreitung der Personalaufwendungen um 10,3 Mio. € zu.
2. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im Budget "11_PA_ZW" - zahlungswirksame Personalaufwendungen - in Höhe von 10,3 Mio. € werden bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098600000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt. |