1. Die Stadt Leipzig stellt der Sportbäder Leipzig GmbH im Jahr 2013 zusätzlich den Betrag i.H.v. 700.000 € und im Zeitraum 2014 bis 2022 zusätzlich den Betrag i.H.v. 925.000 € gegenüber dem bestehenden Bäderleistungsfinanzierungsvertrag vom 29.10.2004 als allgemeine Fehlbetragsfinanzierung zur Verfügung. Die Fehlbetragsfinanzierung aus 2012 wird in 2013 fortgeschrieben und in den Jahren 2014 bis 2022 auf jährlich 5.225.000 € erhöht.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Vertragsänderung (Anlage 6) zum Bäderleistungsfinanzierungsvertrag zu unterzeichnen. |