Familien mit Migrationshintergrund sind im Bereich Hilfen zur Erziehung unterrepräsentiert
und finden kaum Erwähnung im letzten Teilfachplan Erzieherischen Hilfen.
Hilfeleistungen des Allgemeinen Sozialdienstes erreichen bislang Familien mit Migrationshintergrund
nur in sehr begrenzter Zahl. Erfordernis von Sprach- und Kulturmittierleistungen
unter Beachtung von Art. 3 GG werden sporadisch zur Beratung und Hilfeplangesprächen
eingesetzt, es ist aber nicht die Norm und Standard für eine Qualitätssicherung.
Seltener noch in der Umsetzung von Hilfen zur Erziehung von freien Trägern.
Dies erschwert den Familien den Zugang zu Hilfeleistungen und der Auftrag des AJFB
nach 8GBVII § 36 (Mitwirkung im Hilfeplan), § 1 (Recht auf Erziehung, Elternverantwortung,
Jugendhilfe), § 5 (Wunsch und Wahlrecht) u.a. kann nicht umgesetzt werden.
Nach Bedarf jedes einzelnen Falls müssen Sprach- und Kulturmittlung für Hilfeplangespräche,
während des Hilfeverlaufs, bei Helferkonferenzen sowie in der konkreten
Arbeit mit den Familien eingesetzt werden. Die Zusammenarbeit, Transparenz und
Kommunikation zwischen den Familien mit Migrationshintergrund, dem Allgemeinen
Sozialdienst und den Helfern wird damit der Qualität gerecht und eine wirkliche
nachhaltige Hilfeleistung ist umsetzbar und möglich. |