1. Der Oberbürgermeister übergibt dem Stadtrat alle nicht datenschutzrechtlich geschützten Daten aus dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes als Informationsvorlage in öffentlicher Sitzung.
2. Der Oberbürgermeister informiert den Stadtrat über weitere notwendige Prüfungen oder Feststellungen des Landesrechnungshofes auch außerhalb der Jahresberichte in geeigneter Weise. |