1. Die Ratsversammlung beschließt den Nachtragswirtschaftsplan 2012 für den Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe mit folgenden Eckwerten:
- Summe der Erträge aus dem Erfolgsplan: 14.422 T€
- Summe der Aufwendungen aus dem Erfolgsplan: 14.850 T€
- Jahresergebnis des Erfolgsplanes: -428 T€
- Gesamtbedarf der Verpflichtungsermächtigungen 0 T€
Der ausgewiesene Betriebsverlust in Höhe von 428 T€ wird auf 2013 vorgetragen.
2. Zur Liquiditätssicherung wird dem Städtischen Eigenbetrieb Behindertenhilfe in 2012 ein verzinsliches Liquiditätsdarlehen in Höhe von 1,6 Mio. € gewährt. Dieses Liquiditätsdarlehen weist der Städtische Eigenbetrieb Behindertenhilfe als Verbindlichkeit in der Bilanz/im Liquiditätsplan aus. Die Rückzahlungsmodalitäten sowie die Verzinsung sind in der Finanzierungsvereinbarung gemäß Anlage 10 geregelt.
3. Die außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO aus dem PSP-Element 1.100.1111.02.25 (Konto 4315 0000) in Höhe von 1,6 Mio. € wird bestätigt.
4. Für den Abschluss der 3 Ersatzneubauten wird ein überplanmäßiger Investitionsbedarf von 299.000 € bestätigt. 60 T€ werden über eine Erbschaft vom SEB selbst getragen, 239.000 € werden als erhöhter Investitionszuschuss aus dem städtischen Haushalt getragen.
5. Die überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO aus dem PSP-Element 7.0000.239.740 (Konto 7815 0000) in Höhe von 239.000 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 - unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt. |